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Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Opfer der politischen Verfolgung verdienen unsere Solidarität und Anerkennung!“
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hält Grußwort anlässlich der Gründungsveranstaltung Institut für Diktatur-Folgen-Beratung am 14. November 2011
Es gilt das gesprochene Wort!
Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Die DDR ist „verschwunden“ – die Leiden vieler Opfer sind es nicht! Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die an der Universität Leipzig und der Fachhochschule Mittweida-Roßwein im Jahr 2009 durchgeführt wurde. Ihr liegen zwei Befragungen mit ehemaligen politischen Gefangenen der DDR im durchschnittlichen Alter von 65 Jahren zugrunde. Die Mehrzahl der Befragten hatten während der Inhaftierung Haftverschärfung (77%), Misshandlungen (73%) und psychischen Druck (63%) erleiden müssen, 33% waren Todesdrohungen ausgesetzt.“
„Bis zum heutigen Tag leiden viele Betroffene immer noch unter den Folgen der Haft – vor allem unter Ängstlichkeit, Depressivität und posttraumatischer Belastungsstörung. Verfolgung und Haft haben Karrieren gestoppt – oft vernichtet“, konstatiert die Ministerin. „Auch die Familien der Betroffenen sind durch die Symptome der Auswirkungen der Haftzeit indirekt betroffen. Den meisten Betroffenen bereitet es viel Mühe, die politische Haft zu verarbeiten.“
Justizministerin Kuder: „Viele sprechen erst jetzt das erste Mal über ihre Erlebnisse. Die individuelle Aufarbeitung der Geschehnisse beginnt damit für die Betroffenen oftmals zu einem so späten Zeitpunkt, dass ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche verjährt und damit einredebehaftet sind und auch das Strafverfolgungshindernis der Verjährung längst eingetreten ist.“
„Lange Zeit war zudem ein fehlendes Beratungs- und Hilfsangebote zu konstatieren – allerdings hat sich die Situation verbessert. Hierzu trägt auch – und ich freue mich daher besonders, heute hier zu sein – das Institut für Diktatur-Folgen-Beratung bei, dessen Gründungsveranstaltung wir heute feierlich begehen. Die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verdienen unsere Solidarität und Anerkennung.“
Justizministerin Uta-Maria Kuder: „Ich wünsche allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts und ihrem Träger viel Kraft! Sie bringen mit ihrem professionellen Angebot den manchmal vielleicht schon vergessenen Opfern die Wertschätzung entgegen, die ihnen gebührt.“
Information:
Der Gesetzgeber hat seit der Wiedervereinigung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts auf Bundesebene verschiedene gesetzliche Vorschriften erlassen, die der Bedeutung des erlittenen Unrechts Rechnung tragen.
- In erster Linie ist hier das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) zu nennen, das die Rehabilitierung rechtsstaatswidriger Entscheidungen über Freiheitsentzug in und außerhalb eines Strafverfahrens regelt. Danach haben Verfolgte des SED-Regimes, die wegen einer rechtsstaatswidrigen Haft rehabilitiert worden sind, Anspruch auf Zahlung einer Kapitalentschädigung in Höhe von 306,78 EUR (entspricht 600 DM) je angefangenem Haftmonat.
- Hat der Verfolgte infolge rechtsstaatswidriger Inhaftierung in der DDR eine gesundheitliche Schädigung erlitten, so erhält er – unabhängig von der Haftdauer – Beschädigtenversorgung. Auch bestehen Ansprüche auf Rückübertragung oder Rückgabe von Vermögenswerten, die im Zuge des Strafverfahrens eingezogen worden waren.
- Wer infolge der Inhaftierung in der DDR berufliche Nachteile erlitten hat, kann zudem Ansprüche nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz geltend machen.
- Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, das am 29. August 2007 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ferner für diejenigen politischen Häftlinge, die eine Haftdauer von mindestens sechs Monaten erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, die Besondere Zuwendung für Haftopfer (so genannte Opferrente) in Höhe von monatlich 250 EUR eingeführt.
Seit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung sind in Mecklenburg-Vorpommern ca. 6.000 Anträge auf Opferrente an das zuständige Justizministerium gerichtet worden, von denen über 95% abschließend bearbeitet sind. Über 70% der Anträge konnten durch das Justizministerium positiv beschieden werden.


